Das Wappen des Fürstenhauses gilt seit 1719 als grosses Staatswappen Liechtensteins. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Grafschaften Vaduz und die Herrschaft Schellenberg zum Reichsfürstentum erhoben.
Seit dem Aussterben der anderen Linien wird das Wappen von sämtlichen Mitgliedern des Fürstenhaus Liechtenstein geführt.
Als kleines Staatswappen Liechtensteins wird das Stammwappen des Fürstenhauses bezeichnet.
Weitere Informationen dazu finden sich im Gesetz über Wappen, Farben, Siegel und Embleme des Fürstentums Liechtenstein (Wappengesetz).