Volksabstimmung
• Detailergebnisse der Volksabstimmung
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Am Sonntag, 16.3.03 ging die über 10 Jahre währende
Verfassungsdiskussion mit einem grossen Erfolg für das Fürstenhaus zu
Ende.
Die Verfassungsinitiative erhielt in allen elf Gemeinden eine absolute
Mehrheit. Der Verfassungsvorschlag von S.D. Fürst Hans-Adam II. und S.D.
Erbprinz Alois wurde mit 64,3 % und damit knapp einer Zweidrittelmehrheit
angenommen. Die Initiative Verfassungsfrieden kam auf 16,5 %.
Die Wahlbeteiligung lag bei 87,7%. |
• Detailergebnisse der Volksinitiative des Fürstenhauses
43,5 Prozent der Unterländer Stimmberechtigten haben mit ihrer Unterschrift
die Verfassungsinitiative von Fürst Hans-Adam II. und Erbprinz Alois
unterstützt. Im Oberland sind es insgesamt 34 Prozent der Stimmberechtigten,
welche gegenüber dem Fürstenhaus in der Verfassungsfrage ihre Solidarität
bekunden.
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Die Volksinitiative des Fürstenhauses ist mit landesweit 6242
Unterschriften die mit Abstand erfolgreichste Intitiative des
liechtensteinischen Initiativrechts. Bisher hat das Initiativbegehren zur
Einführung des Staatsvertragsreferendums im Jahre 1991 mit 2548
Unterschriften die Hitliste der bestunterstützten Initiativen angeführt.
Am Montag veröffentlichte das Fürstenhaus eine Liste mit den
Detailergebnissen in den einzelnen Gemeinden. |
Grösste Unterstützung in Mauren/Schaanwald
Den grössten Zuspruch ernten die Verfassungsvorschläge des Fürstenhauses in
Mauren/Schaanwald, wo fast die Hälfte der stimmberechtigten Bürgerinnen und
Bürger, nämlich48,6 Prozent die Fürsteninitiative unterschrieben haben. Mit 48
Prozent folgt die Wohngemeinde von Regierungschef Otmar Hasler Gamprin/Bendern
auf dem zweiten Platz. Die drittstärkste Unterstützung in der Verfassungsfrage
erhält das Fürstenhaus in Schellenberg, wo 45,7 der Stimmberechtigten dessen
Initiative unterzeichnet haben. Von insgesamt 5559 Unterländerinnen und
Unterländern haben 2425 die Initiative des Fürstenhauses unterschrieben, das
sind 43,5 Prozent. Die Differenz zum Oberland, wo 3817 (34 Prozent) von
insgesamt 11234 Stimmberechtigten die Füsteninitiative unterschrieben haben,
beträgt 9,5 Prozent. [...] Das beste Oberländer Ergebnis erreichte das
Fürstenhaus mit 41,5 Prozent in Planken.
Als Ende 1992 führende Persönlichkeiten öffentlich erklärt haben, dass
die Verfassung von 1921 nicht mehr zeitgemäss ist, hat sich Fürst Hans-Adam II.
bei der Landtagseröffnung im Frühjahr 1993 im Namen des Fürstenhauses bereit
erklärt, Verhandlungen über Verfassungsänderungen zu führen. In der Folge hat
sich der Landtag mit der überwältigenden Mehrheit von 23 zu 2 Stimmen für die
Einsetzung einer Verfassungskommission ausgesprochen, die den Auftrag hatte, mit
dem Fürstenhaus eine Verfassungsreform auszuarbeiten.
Nach mehrjähriger Arbeit unter Beizug von ausgewiesenen Rechtsexperten wurde
ein Verfassungsentwurf ausgearbeitet, welcher die einhellige Zustimmung des
Fürstenhauses und der Regierung sowie die mehrheitliche Zustimmung der
Verfassungskommission und des Landtages gefunden hat – eine von der Mehrheit der
Volksvertreter getragene Kompromisslösung. Nachdem die für eine
Verfassungsänderung notwendige Dreiviertelmehrheit im Landtag bedauerlicherweise
nicht erreicht werden konnte, gab es nur noch die Möglichkeit einer
Verfassungsinitiative, um den langjährigen Verfassungsstreit zu beenden.
Die Rechte des Landesfürsten werden wie folgt geändert:
1. Der Landesfürst verzichtet auf die Beamtenernennungen zugunsten der
Regierung.
2. Das Notverordnungsrecht des Landesfürsten wird zeitlich und materiell
eingeschränkt.
3. Neu kann auch der Landtag, nicht nur der Landesfürst, der Regierung das
Vertrauen entziehen und sie zum Rücktritt zwingen.
4. Der Landesfürst verzichtet auf das Vetorecht bei den Richterernennungen.
Falls sich das Gremium, in dem der Landesfürst, der Landtag und die Regierung
vertreten sind, nicht mit dem Landtag auf einen Richterkandidaten einigen kann,
entscheidet das Volk in einer Volksabstimmung, wer zum Richter gewählt wird.
5. Das Volk kann dem Landesfürsten das Misstrauen aussprechen, was dazu
führen kann, dass der Landesfürst seines Amtes enthoben wird.
6. Das Volk kann die Monarchie abschaffen, ohne dass der Landesfürst dagegen
sein Veto einlegen kann.
Wir freuen uns ausserordentlich über das grossartige Ergebnis der
Volksabstimmung. 64,3 % der liechtensteiner Bevölkerung haben unserer Initiative
zugestimmt.
Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Unterstützung und die Treue zum
Fürstenhaus.
Hans-Adam II. Fürst von
Liechtenstein
Alois Erbprinz von Liechtenstein
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