Eine neue Verfassung für das Fürstentum Liechtenstein
Als Ende 1992 führende Persönlichkeiten öffentlich erklärt haben, dass die
Verfassung von 1921 nicht mehr zeitgemäss ist, hat sich Fürst Hans-Adam II. bei
der Landtagseröffnung im Frühjahr 1993 im Namen des Fürstenhauses bereit
erklärt, Verhandlungen über Verfassungsänderungen zu führen. In der Folge hat
sich der Landtag mit der überwältigenden Mehrheit von 23 zu 2 Stimmen für die
Einsetzung einer Verfassungskommission ausgesprochen, die den Auftrag hatte, mit
dem Fürstenhaus eine Verfassungsreform auszuarbeiten.
Nach mehrjähriger Arbeit unter Beizug von ausgewiesenen Rechtsexperten wurde
ein Verfassungsentwurf ausgearbeitet, welcher die einhellige Zustimmung des
Fürstenhauses und der Regierung sowie die mehrheitliche Zustimmung der
Verfassungskommission und des Landtages gefunden hat. Nachdem die für eine
Verfassungsänderung notwendige Dreiviertelmehrheit im Landtag bedauerlicherweise
nicht erreicht werden konnte, gab es nur noch die Möglichkeit einer
Verfassungsinitiative, um den langjährigen Verfassungsstreit zu beenden.
Die Volksabstimmung am 16. März 2003 ergab eine Zweidrittelmehrheit für das
Fürstenhaus. Bei einer hohen Stimmbeteiligung (87,7 Prozent) wurde die
Verfassungsinitiative des Fürstenhauses mit 64,3 Prozent angenommen.
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